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23.04.2017, 11:32 Uhr
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Leserbrief zur Berichterstattung in der Rhein-Zeitung
Es ist sicherlich als kurios (Duden: absonderlich, eigentümlich, seltsam) zu bezeichnen, wenn ein Ortsbürgermeister gegen das Votum seines Gemeinderates klagt.
Vorab: Richtigstellung zum Artikel -So geht es nicht, in der Samstagsausgabe 22.04.2017: Es gibt nur EIN Widerspruchsverfahren, in dem das Ehepaar als Kläger aufgetreten ist, es gab keine weiteren Kläger bezüglich des Gemeindeanteils.
Vorab: Richtigstellung zum Artikel -So geht es nicht, in der Samstagsausgabe 22.04.2017: Es gibt nur EIN Widerspruchsverfahren, in dem das Ehepaar als Kläger aufgetreten ist, es gab keine weiteren Kläger bezüglich des Gemeindeanteils.
Dattenberg -
Bislang wurde der Sachverhalt nur in nicht-öffentlicher Sitzung beraten. Da nun aber das Urteil öffentlich ist, können auch öffentlich Fragen gestellt werden:
Dagmar Gombert
Sprecherin der CDU-Fraktion im Gemeinderat
Der Rat hat sich mehrfach und ausführlich mit dem Sachverhalt beschäftigt. Vor der letzten Entscheidung des Gemeinderates erfolgte eine sorgfältige Analyse der aktuellen Situation:
Welche Fußgänger-Gruppen nutzen wozu welche Wege, bzw. die Nebenstraßen, da diese wesentlich angenehmer zu laufen sind, Rheinsteigwanderer nutzen 3 % der Gesamtlänge, Schüler überqueren
Welche Fußgänger-Gruppen nutzen wozu welche Wege, bzw. die Nebenstraßen, da diese wesentlich angenehmer zu laufen sind, Rheinsteigwanderer nutzen 3 % der Gesamtlänge, Schüler überqueren
den Marktplatz/ die K 10 auf der Straße Römerwall, und setzen keinen Fuß auf einen Gehweg.
Danach sind wir zu der festen Überzeugung gekommen, dass die Nutzung im erhöhten Durchgangs- aber überwiegendem Anliegerverkehr mit der Übernahme der oberen Grenze von 45 % Gemeindeanteil und dem Zuschlag von 5 % als Ausgleich/ Ermessungsspielraum vollumfänglich den
vorliegenden Gegebenheiten entspricht.
Die Weitläufigkeit der Gemeinde, der Zeitgeist, die Möglichkeiten und Anforderungen der heutigen Zeit verhindern eine fußläufige Nutzung der K 10,
Die Weitläufigkeit der Gemeinde, der Zeitgeist, die Möglichkeiten und Anforderungen der heutigen Zeit verhindern eine fußläufige Nutzung der K 10,
von den angegebenen übrigen ¾ der Dattenberger Haushalte wird ein geringer Teil diesen Fußweg in Anspruch nehmen.
Bislang wurde der Sachverhalt nur in nicht-öffentlicher Sitzung beraten. Da nun aber das Urteil öffentlich ist, können auch öffentlich Fragen gestellt werden:
- Ja, der Ortsbürgermeister darf als betroffener Anlieger von seinen Rechten Gebrauch machen. Aber wäre es nicht auch geboten gewesen, dass der Ortsbürgermeister den Gemeinderat darüber informiert, dass er in dieser Sache Widerspruch einlegen wird?
- Hat man als Ratsmitglied nur dann Kompetenzen, wenn man 1954 im Ort geboren wurde, seither dort lebt und über 20 Jahre Ratsarbeit geleistet hat? Darf es in einem Gemeinderat nicht auch frische Ideen, berufliche und menschliche Kompetenzen geben, die in einer solch gemischten Gruppe als Bereicherung dienen?
- Besteht die Möglichkeit, das nach mehrfacher Analyse, Abwägung und Abstimmung im Rat, bei zwischenzeitlich neu gewähltem Gemeinderat, die getroffene Entscheidung den richtigen Anteil bezeugt, der naturgemäß dem Ansinnen des Anliegers entgegen spricht?
- Woher hat der Widerspruchsführer Informationen zu Einwohnerstatistiken, die er als Beleg für seine Argumentation vor Gericht vorgelegt hat?
- Wieso gibt es auf einmal einen Belegungsplan des Bürgerhauses, der vor Gericht durch den Widerspruchsführer vorgelegt wird, dem Gemeinderat aber trotz mehrfacher Anfrage jahrelang nicht vorgelegt werden konnte?
- Ist es richtig zu behaupten, dass der untere Teil des Friedhofs nur ein parkähnliches Areal sei, und damit der fußläufige Besucher des Friedhofes keinen Anliegerverkehr darstellt; gleichzeitig der Ortsbürgermeister als einziger die Grabstellen vergibt, und in dieser Funktion anonyme Bestattungsplätze (im unteren Abschnitt des Friedhofs, neben den Soldatengräbern) anordnet?
- Ist hier tatsächlich noch eine Trennung von Amt und Privatem gegeben? Handelt es sich hier nicht um einen massiven Interessenkonflikt, als Bürgermeister für das Wohl der Ortsgemeinde zu arbeiten?
- Geht man so mit seinem Ortsgemeinderat um, wenn man Privatinteressen vertritt?
Ist das gerecht?
Dagmar Gombert
Sprecherin der CDU-Fraktion im Gemeinderat
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